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Elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A3

 

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (neu BGV A3) Pflicht. Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (neu: BGV A3) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € ahnden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

 


In welchen Zeiträumen muss geprüft werden?

Anlagen/Betriebsmittel    

Prüffrist

Art der Prüfung

  Prüfer

 

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

 4 Jahre

auf ordnungsgemäßen  Zustand (VDE 0105 Teil 100)

 

 Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel
in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700)

 

 1 Jahr

auf ordnungsgemäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100)

 Elektrofachkraft

 Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen)

 

 

 1 Monat

 auf Wirksamkeit

(Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandmessung)

 Elktrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

 Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter



- in stationären Anlagen in vorübergehend stationären Anlagen

6 Monate

 

 täglich

 auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

 Benutzer

 

Die BGV A3 zum download